§ 2 Nr. 5 TMG

Folgende (eingefügte) Links in Beiträgen und Post kennzeichne ich gemäß § 2 Nr. 5 TMG als Werbung. Sie führen zu Autoren bzw. Verlagsseiten oder anderen Blogs. Diese Links sind ohne Bezahlung. Auch Die Rezensionsexemplare sind ohne Auftrag und Bezahlug und geben nur meine eigene Meinung wieder. Außerdem ist dieser Blog privat geführt.




Ich lese gerade

Claudia Fischer - und du bist ewig sein

24.10.17

Glosse zur FBM #4



Na klar kann man auf einer Buchmesse auch einiges Verpassen.
So zum Beispiel der heftige Streif von Roberto Blanco mit seiner Tochter. Oder das ausgeartete Aneinandergeraten der Linken und Rechten m Samstagabend.
Joey Kelly und Maite Kelly (ob sich die beiden Geschwister gesehen haben?)
Aber auch vieles tolle kann man da entdecken und begegnen. Zum Beispiel jede Menge Eichhörner (wo ich diese doch soo liebe!!)
Einem elektrischen Stuhl (leider durfte ich nicht Platznehmen. Hätte ihn so gern mal – ohne Strom! - ausprobiert)
Man wird aufgeklärt, das Gurken nur schwer bewaffnete Kakteen sind. Und irgendwann steht man entweder im Kräutergarten oder im Wald. Dabei kann man gut die wasserfesten Landkarten nutzen. Aber mit dem Porsche fahre ich nicht in den Wald. Und abends kann man dann die Lampe anschalten und denkt an ein schönes kleines Feuerchen.
 In Frankfurt gibt es ein eigenes Maggi Kochstudio oder da fahren Autos rum, als Schafe getarnt. Und dann die ganzen alten schönen Fachwerkhäuser. DAS hätte ich in Frankfurt nicht erwartet.








 

 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Mit dem Absenden eines Kommentars bestätigst du, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben.

DSVGO

Mit dem Absenden eines Kommentars bestätigst du, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben.

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden.

Die Leser der Avetars hier bei den V.I.P. stimmen zu, dass deren Bildchen gezeigt werden.
Mit dem Bereiterklären zu folgen, stimmt der Leser zu, das die DSVGO zur Kenntnis genommen wurde und aktzeptiert.